Riester-Rente
Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
Arbeitnehmer und Auszubildende
Wehr- und Zivildienstleistende
sozialversicherungspflichtige Selbstständige (zum Beispiel Handwerker)
Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II
nicht erwerbstätige Eltern in dem Zeitraum, der als Kindererziehungszeit angerechnet wird (pro Kind drei Jahre)
nicht gewerbsmäßig tätige Pflegepersonen
geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
Pflichtversicherte der Alterssicherung der Landwirte
Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen (zum Beispiel Beamte, Richter und Soldaten)
Beschäftigte, die rechtlich wie Beamte behandelt werden (zum Beispiel Mitarbeiter von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Lehrer oder Erzieher an nicht öffentlichen Schulen)
Keinen Anspruch auf Förderung haben:
Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
Personen, die freiwillig gesetzlich rentenversichert sind
versicherungsfreie Sozialhilfeempfänger
Mitglieder von Versorgungswerken
Rentner und geringfügig Beschäftigte
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